Hüpfburgen Sauerland
Hüpfburgen und Eventzubehör

Verleihbedingungen (AGB) für Hüpfburgen und Zubehör

1. Der Ausleih Wunsch ist online, telefonisch oder schriftlich beim Verleiher rechtzeitig bekannt zugeben.

2. Die Geräte werden an Jugendgruppen, Schulen, Kindergärten, Vereine, Verbände, Institutionen, Privatpersonen, gewerbliche Unternehmen und gemeinnützige Veranstalter ausgeliehen.

3. Der Entleiher hat dafür zu sorgen, dass während der Veranstaltung die Spielgeräte beaufsichtigt werden. Bei Hüpfburgen, muss für jedes Gerät eine Aufsichtsperson eingesetzt werden. Um die Standsicherheit der Hüpfburgen zu gewährleisten, sind die mitgelieferten Heringe an den Geräten anzubringen und nach den Unfallverhütungsvorschriften entsprechend abzusichern. Darüber hinaus ist unbedingt darauf zu achten, den Bereich vor der Hüpfburg (Ausstiegsseite) zusätzlich gemäß DIN 7926 für Kinderspielgeräte mit weichen Matten o. Ä. auszulegen, um Verletzungen vorzubeugen.

4. Der Entleiher verpflichtet sich, die Geräte sachgemäß zu behandeln und nur von eingewiesenen Personen bedienen zu lassen. Die mitgelieferten Planen sind ganzflächig als Unterlagen für die Hüpfburgen und die Riesenrutschen zu verwenden. Die Spielgeräte sind unverzüglich nach Beendigung des beaufsichtigten Spielbetriebes abzubauen und bei Abholwunsch, abholbereit an einem sicheren Ort aufzubewahren.

5. Die Spielgeräte werden auf Wunsch angeliefert, auf- und abgebaut sowie wieder abgeholt. Hier kommen Fahrkosten hinzu.

6. Etwaige Schäden an einem Spielgerät sind sofort, spätestens bei der Rückgabe zu melden. Gegebenenfalls ist die Benutzung des schadhaften Spielgerätes unverzüglich einzustellen.

7. Bei Beschädigungen, die auf Mutwilligkeit oder unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind, haftet der Entleiher. Fehlt bei der Rückgabe ein Gerät oder Teile eines Gerätes, sind diese vom Entleiher zu ersetzen.

8. Ein Weiterverleih an andere Personen ist nur mit Erlaubnis des Verleihers zulässig.

9. Die festgesetzte Leihgebühr ist am Anfang der Veranstaltung fällig. Nach Absprache auch am Ende der Veranstaltung, spätestens jedoch nach vorheriger Absprache innerhalb von 3 Tagen nach dem Veranstaltungstermin in bar oder durch Überweisung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für verspätete Zahlungseingänge ist der Verleiher berechtigt 5 % über den jeweils gültigen Basiszinssatz, als Zinsen zu berechnen.

10. Bestehende Gesetze und Ortsvorschriften werden von diesen Verleihbedingungen nicht berührt.

11. Werden zugesagte Geräte durch einen vorausgegangenen Einsatz oder durch höhere Gewalt einsatzfähig, hat der Entleiher keinerlei Ansprüche auf Ersatzgeräte.

12. Bei jeder Ausleihung ist ein vor gedrucktes Angebot einschl. der Verleihbedingungen auszustellen. Mit der Unterschrift durch den Entleiher auf dem Angebot werden die Verleihbedingungen anerkannt. Bei einer Weitergabe der Spielgeräte von einer Veranstaltung zur anderen kann das Angebot auch im Nachhinein ausgestellt werden. Ein solcher Vorgang entbindet den Ausleiher nicht von den Verleihbedingungen.

13. Die Hüpfburg darf nur ohne Schuhe betreten werden (auch Turnschuhe).

14. Das Besteigen der Außenwände der Hüpfburg ist untersagt.

15. Der Verzehr von Speisen und Getränke ist während der Benutzung der Hüpfburg verboten.

16. Bei Ausleihtermine über zwei oder mehrere Tage, ist der Entleiher verpflichtet, die Hüpfburg über Nacht vor Diebstahl oder Vandalismus zu schützen.

17. Der Verleiher wird von allen Ansprüchen des Entleihers sowie Dritten freigestellt. Alle Ansprüche sind ausschließlich vom Entleiher zu regulieren.

18. Bei Abholung bzw. Übergabe ist die Leihgebühr in voller Höhe fällig. Sollte die Burg nass sein, so werden 30 € Trockengebühr fällig. Beschädigungen werden individuell in Rechnung nach Aufwand gestellt.

19. Bei Selbstabholung ist darauf zu achten, die entliehenen Geräte ordnungsgemäß zurückzubringen.

20. Stornierungsbedingungen

  • Bis 5 Tage vor dem Event kann die Hüpfburg kostenfrei storniert werden.
  • Ab 4 Tagen vor dem Event fällt eine Stornopauschale von 30 € an.
  • Am Veranstaltungstag ist eine kostenfreie Stornierung möglich, wenn es regnet und die Hüpfburg wetterbedingt nicht genutzt werden kann.

Wichtig: Liegt keine Stornierung vor, wird der gesamte Betrag fällig, auch wenn die Hüpfburg nicht genutzt wird.


 

Es ist empfehlenswert, bei starkem Andrang auf die Hüpfburg die Kinder nur in Gruppen mit jeweils ca. 3 4 Jahrgängen in einem 10-Minuten-Takt hüpfen zu lassen.

****** A C H T U N G ******

Mahn- und Inkassoverfahren
Nach Fälligkeit und Ausbleiben der Zahlung wird eine Zahlungserinnerung versendet.
Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro erhoben.
Erfolgt innerhalb der in der Zahlungserinnerung gesetzten Frist kein Zahlungseingang, wird eine Mahnung ausgesprochen.
Für diese Mahnung wird eine weitere Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro berechnet.
Nach erfolgloser Mahnung kann die Forderung an ein Inkassobüro übergeben werden.
Die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der Schuldner.